Erwachsenenstrafrecht


Eine Worttrennung gefunden

Er · wach · se · nen · straf · recht

Das Wort Er­wach­se­nen­straf­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­wach­se­nen­straf­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­wach­se­nen­straf­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Erwachsenenstrafrecht (auch Erwachsenenrecht genannt) bezeichnet das Rechtssystem, das für erwachsene Straftäter gilt. Im Gegensatz dazu gibt es das Jugendstrafrecht, das für jugendliche Straftäter angewendet wird. Im Erwachsenenstrafrecht gelten in der Regel strengere Strafen und Sanktionen, da erwachsene Täter als reif genug angesehen werden, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen. Es berücksichtigt auch die Idee der individuellen Verantwortlichkeit. Das Erwachsenenstrafrecht wird in den meisten Ländern angewendet und basiert auf dem Grundsatz der fairness und Gerechtigkeit gegenüber volljährigen Straftätern.

Beispielsatz: Das Erwachsenenstrafrecht behandelt Straftaten, die von volljährigen Personen begangen werden.

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