Erwerbsbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Er · werbs · be · tei · li · gung

Das Wort Er­werbs­be­tei­li­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­werbs­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­werbs­be­tei­li­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erwerbsbeteiligung bezeichnet die Teilhabe an wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens, meist durch Investitionen oder den Erwerb von Anteilen. Der Begriff setzt sich aus „Erwerb“, dem Erwerb von Vermögen oder Rechten, und „Beteiligung“ zusammen, was die aktive Teilnahme an einem wirtschaftlichen Unternehmen oder Projekt impliziert. Erwerbsbeteiligung kann sowohl im Kontext von Aufsichtsräten, Mitarbeitenden als auch von externen Investoren Anwendung finden. Es handelt sich um eine Form der Mitgestaltung und Mitsprache, die oftmals mit einer finanziellen Investition verbunden ist.

Beispielsatz: Die Erwerbsbeteiligung der Mitarbeiter an den Unternehmensgewinnen fördert die Motivation und Zusammenarbeit im Team.

Vorheriger Eintrag: erwerbsbehindertes
Nächster Eintrag: Erwerbsbevölkerung

 

Zufällige Wörter: Entblößens gebührenfreiem höchstdekoriert hundertneunundsiebzigstes umschwärmt