Erwerbsgesellschaft


Eine Worttrennung gefunden

Er · werbs · ge · sell · schaft

Das Wort Er­werbs­ge­sell­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­werbs­ge­sell­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­werbs­ge­sell­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Erwerbsgesellschaft ist eine juristische Person, die gegründet wurde, um wirtschaftliche Ziele zu verfolgen und Gewinne zu erzielen. Der Begriff setzt sich aus „Erwerb“ und „Gesellschaft“ zusammen. Er beschreibt eine Gesellschaft, die hauptsächlich durch den Erwerb von Vermögenswerten, Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Firmen wirtschaftlich tätig wird. Erwerbsgesellschaften sind oft im Rahmen von Fusionen und Übernahmen aktiv und können verschiedene Rechtsformen annehmen, wie beispielsweise eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, da sie Kapital bündeln und Investitionen fördern.

Beispielsatz: Die Erwerbsgesellschaft hat erfolgreich in innovative Technologien investiert.

Vorheriger Eintrag: Erwerbsgenossenschaften
Nächster Eintrag: Erwerbsgut

 

Zufällige Wörter: identifizierbares potemkinscher Rieslinge selbstmörderischer unzweckmässigeres