Erziehungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Er · zie · hungs · pflicht

Das Wort Er­zie­hungs­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Er­zie­hungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Er­zie­hungs­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Erziehungspflicht bezeichnet die rechtliche und moralische Verpflichtung von Eltern oder Erziehungsberechtigten, Kinder zu erziehen und zu bilden. Diese Pflicht umfasst die Vermittlung von Werten, sozialen Normen sowie grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kindes notwendig sind. Die Erziehungspflicht ist im deutschen Recht verankert und stellt sicher, dass Kinder in einer förderlichen Umgebung aufwachsen, um sich gesund und verantwortungsbewusst zu entwickeln. Das Wort setzt sich aus „Erziehung“ und „Pflicht“ zusammen, wobei „Pflicht“ hier die verbindliche Verantwortung impliziert.

Beispielsatz: Die Erziehungspflicht der Eltern ist entscheidend für die Entwicklung ihrer Kinder.

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