Exekutivgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Exe · ku · tiv · ge · walt

Das Wort Exe­ku­tiv­ge­walt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Exe­ku­tiv­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Exe­ku­tiv­ge­walt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Exekutivgewalt bezeichnet die staatsrechtliche Macht, die für die Durchsetzung von Gesetzen und die Verwaltung zuständig ist. Sie wird in der Regel von der Regierung oder dem Staatsoberhaupt ausgeübt und ist eine der drei wesentlichen Staatsgewalten, neben der Legislative und Judikative. Der Fokus der Exekutivgewalt liegt auf der praktischen Umsetzung politischer Entscheidungen und der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung. In demokratischen Systemen unterliegt sie der Kontrolle durch das Parlament und die Justiz.

Beispielsatz: Die Exekutivgewalt ist verantwortlich für die Umsetzung und Durchsetzung der Gesetze in einem Staat.

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