Exklusivvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Ex · klu · siv · ver · trag

Das Wort Ex­klu­siv­ver­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­klu­siv­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­klu­siv­ver­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Exklusivvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der einer Partei exklusive Rechte oder Privilegien gegenüber einer anderen Partei zuspricht. Oft wird er in Geschäftsbeziehungen verwendet, um einen bestimmten Händler, Anbieter oder Lizenznehmer zu bestimmen, der das alleinige Recht hat, eine bestimmte Dienstleistung oder ein Produkt anzubieten. Diese Form von Vertrag kann in verschiedenen Branchen, wie etwa im Vertrieb, in der Immobilienvermittlung oder im Lizenzwesen, Anwendung finden. Durch diesen Vertrag wird Wettbewerb ausgeschlossen und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern gefördert.

Beispielsatz: Der Künstler unterzeichnete einen Exklusivvertrag mit dem Plattenlabel, der ihm einzigartige Fördermöglichkeiten versprach.

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