Exportbeschränkungen


Eine Worttrennung gefunden

Ex · port · be · schrän · kun · gen

Das Wort Ex­port­be­schrän­kun­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ex­port­be­schrän­kun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ex­port­be­schrän­kun­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Exportbeschränkungen" bezeichnet staatliche Maßnahmen, die den Export bestimmter Güter, Produkte oder Dienstleistungen aus einem Land in andere Länder reglementieren oder verbieten. Diese Beschränkungen können Ausfuhrkontrollgesetze, Exportlizenzen oder Exportquoten umfassen und dienen dazu, den Handel mit sensiblen oder strategisch wichtigen Gütern zu regulieren oder zu kontrollieren. Durch Exportbeschränkungen sollen nationale Interessen geschützt werden, beispielsweise im Bereich der nationalen Sicherheit, des Umweltschutzes oder der Wahrung der kulturellen Identität. Der Begriff "Exportbeschränkungen" ist bereits in der Grundform.

Beispielsatz: Die neuen Exportbeschränkungen haben die internationalen Handelsbeziehungen stark beeinflusst.

Vorheriger Eintrag: Exportbeschränkung
Nächster Eintrag: Exportboom

 

Zufällige Wörter: exportierende hineinlassenden unvorteilhaften vierhunderteinundzwanzigsten Wachstumsträger