Führungsaufsicht


Eine Worttrennung gefunden

Füh · rungs · auf · sicht

Das Wort Füh­rungs­auf­sicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Füh­rungs­auf­sicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Füh­rungs­auf­sicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Führungsaufsicht ist eine Maßnahme des Strafvollzugs, bei der eine Person, die eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, nach ihrer Entlassung überwacht wird. Die Führungsaufsicht dient dazu, potenzielle Rückfälligkeiten zu verhindern und die Resozialisierung der Straftäter zu unterstützen. Während der Führungsaufsicht steht die überwachte Person unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers und muss bestimmte Auflagen einhalten, wie regelmäßige Meldungen, Besuch von Therapiesitzungen oder Abstinenz von bestimmten Verhaltensweisen. Bei Verstößen gegen die Auflagen können Sanktionen, wie erneute Inhaftierung, verhängt werden.

Beispielsatz: Die Führungsaufsicht dient der Kontrolle und Unterstützung von Personen, die nach einer Haftstrafe in die Gesellschaft reintegriert werden.

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