Fahrzeuginhabers


Eine Worttrennung gefunden

Fahr · zeug · in · ha · bers

Das Wort Fahr­zeug­in­ha­bers besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fahr­zeug­in­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fahr­zeug­in­ha­bers" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Fahrzeuginhabers" ist die Genitivform des Substantivs "Fahrzeuginhaber". Es bezeichnet die Person, die rechtlich als Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs registriert ist. Diese Person trägt die Verantwortung für das Fahrzeug, einschließlich der Verpflichtungen zur Zulassung, Versicherung und Instandhaltung. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und administrativen Kontexten verwendet, etwa bei der Registrierung von Fahrzeugen oder in Versicherungsverträgen.

Beispielsatz: Der Fahrzeuginhaber muss das Auto rechtzeitig zur Inspektion bringen.

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