Falllehens


Eine Worttrennung gefunden

Fall · le · hens

Das Wort Fall­le­hens besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fall­le­hens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fall­le­hens" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Falllehens" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus "Fall" und "Lehen" besteht. Ein "Falllehen" ist eine spezielle Form des Lehens, bei dem das Erbrecht oder das Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen oder im Falle eines bestimmten Ereignisses gewährt wird. Es kann sich auf landwirtschaftliche oder herrschaftliche Entitäten beziehen, wo das Lehen an bestimmte Auflagen oder Situationen gebunden ist. Der Begriff findet häufig Anwendung im rechtlichen Kontext, etwa in der Feudalordnung oder in historischen Dokumenten über Grundbesitz und -nutzung. Das Wort "Falllehens" beschreibt demnach die Zugehörigkeit oder den Bezug zu einem solchen Lehen.

Beispielsatz: Das Falllehens, das wir in der letzten Besprechung diskutiert haben, hat großes Potenzial für unser Projekt.

Vorheriger Eintrag: Falllehen
Nächster Eintrag: Fallleitung

 

Zufällige Wörter: ansagendes musiziere Schwarzgeldkonto verbogenes Verbotsgesetzes