Falschbeurkundung


Eine Worttrennung gefunden

Falsch · be · ur · kun · dung

Das Wort Falsch­be­ur­kun­dung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Falsch­be­ur­kun­dung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Falsch­be­ur­kun­dung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Falschbeurkundung bezeichnet das bewusste Erstellen oder Verändern von Urkunden, um falsche Tatsachen vorzutäuschen oder wahre Tatsachen zu verschleiern. Diese Form der Urkundenfälschung kann strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie das Vertrauen in die Echtheit von Dokumenten und damit auch in den Rechtsverkehr gefährdet. Die Beurkundung ist die zum Beweis bestimmte schriftliche Fixierung einer Tatsache durch eine zur Beurkundung befähigte Person, wie beispielsweise einem Notar. Eine Falschbeurkundung kann also eine gefälschte oder veränderte Urkunde sein, die in betrügerischer Absicht verwendet wird.

Beispielsatz: Die Falschbeurkundung eines Dokuments kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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