Familienangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Fa · mi · li · en · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­ger" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Familienangehöriger“ bezeichnet eine Person, die zu einer Familie gehört. Dies umfasst Verwandte wie Eltern, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkel und Kinder. Der Ausdruck ist ein zusammengesetztes Substantiv aus „Familie“ und „Angehöriger“ und beschreibt somit jeden, der in familiären Beziehungen steht. In diesem Kontext wird die Zugehörigkeit zu einem familiären Netzwerk betont, unabhängig von biologischen oder rechtlichen Bindungen. Das Wort symbolisiert auch soziale und emotionale Verbindungen, die innerhalb einer Familie bestehen.

Beispielsatz: Mein Familienangehöriger hat gestern seine Prüfung bestanden.

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