Familiengesellschafter


Eine Worttrennung gefunden

Fa · mi · li · en · ge · sell · schaf · ter

Das Wort Fa­mi­li­en­ge­sell­schaf­ter besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fa­mi­li­en­ge­sell­schaf­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fa­mi­li­en­ge­sell­schaf­ter" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Familiengesellschafter ist ein Mitglied einer Familie, das Anteile an einer Gesellschaft hält. Diese Form der Gesellschaft ist meistens eine GmbH oder eine AG. Der Familiengesellschafter kann entweder ein direktes Familienmitglied, wie zum Beispiel ein Elternteil oder ein Kind, sein oder ein entfernter Verwandter. Oft haben Familienmitglieder als Gesellschafter das Ziel, das Vermögen der Familie zu sichern und weiterzugeben. In einigen Fällen können sie auch bestimmte Rechte und Pflichten innerhalb des Unternehmens haben.

Beispielsatz: Der Familiengesellschafter spielt eine entscheidende Rolle in der Unternehmensführung und -strategie der Familienfirma.

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