Familienrichterin


Eine Worttrennung gefunden

Fa · mi · li · en · rich · te · rin

Das Wort Fa­mi­li­en­rich­te­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fa­mi­li­en­rich­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fa­mi­li­en­rich­te­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Familienrichterin ist eine weibliche Juristin, die in einem Familiengericht tätig ist. Sie ist verantwortlich für die Entscheidung in familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen und Adoptionen. In ihrer Funktion gewährleistet sie, dass das Wohl von Kindern und anderen Familienmitgliedern im Mittelpunkt der Entscheidungen steht. Der Begriff „Familienrichterin“ ist die weibliche Form von „Familienrichter“, wobei der Zusatz „-in“ die Geschlechtsidentität betont. Diese Spezialisierung erfordert umfangreiches Wissen im Familienrecht sowie hohe soziale und emotionale Kompetenzen, um in sensiblen Angelegenheiten gerecht zu urteilen.

Beispielsatz: Die Familienrichterin entschied zugunsten des Kindeswohls in dem Streitfall der getrennten Eltern.

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