Familienstand


Eine Worttrennung gefunden

Fa · mi · li · en · stand

Das Wort Fa­mi­li­en­stand besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fa­mi­li­en­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fa­mi­li­en­stand" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Familienstand bezeichnet den rechtlichen Status einer Person in Bezug auf ihre familiären Beziehungen. Er umfasst verschiedene Kategorien wie ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet. Der Begriff ist zusammengesetzt aus „Familie“, was die Gemeinschaft von Angehörigen beschreibt, und „Stand“, das auf den sozialen oder rechtlichen Zustand hinweist. Familienstand ist wichtig für verschiedene administrative und rechtliche Prozesse, wie beispielsweise bei der Steuererklärung oder bei der Beantragung von Sozialleistungen. Es handelt sich um ein Nomen, das im Deutschen nicht in andere Formen dekliniert wird.

Beispielsatz: Mein Familienstand ist ledig.

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