Fehlbelegungsabgabe


Eine Worttrennung gefunden

Fehl · be · le · gungs · ab · ga · be

Das Wort Fehl­be­le­gungs­ab­ga­be besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fehl­be­le­gungs­ab­ga­be trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fehl­be­le­gungs­ab­ga­be" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fehlbelegungsabgabe bezeichnet eine Abgabe oder Gebühr, die in bestimmten Kontexten, wie etwa im Wohnungswesen oder bei der Vergabe von Sozialleistungen, erhoben wird, wenn eine falsche Belegung oder Nutzung von Wohnungen oder Ressourcen festgestellt wird. Der Begriff setzt sich aus „Fehl“ (falsch), „Belegung“ (Nutzung oder Zuweisung) und „Abgabe“ (Gebühr oder Beitrag) zusammen. In dieser Zusammenstellung beschreibt es die finanzielle Konsequenz, die aus einer nicht korrekten Nutzung resultiert. Die Abgabe soll Anreize schaffen, Wohnraum angemessen und gemäß den Richtlinien zu nutzen.

Beispielsatz: Die fehlende Zahlung der Fehlbelegungsabgabe kann zu zusätzlichen Kosten führen.

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