Fischereirecht


Eine Worttrennung gefunden

Fi · sche · rei · recht

Das Wort Fi­sche­rei­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fi­sche­rei­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fi­sche­rei­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fischereirecht bezeichnet das Recht, Fische aus Gewässern, wie Flüssen, Seen oder Meeren, zu entnehmen. Es umfasst sowohl die rechtlichen Bestimmungen als auch die Ansprüche, die Einzelpersonen oder Gemeinschaften auf die Nutzung von Fischbeständen haben. Das Fischereirecht kann unterschiedlich geregelt sein, abhängig von landes- oder regionaltypischen Gesetzen. Es gibt sowohl öffentliche als auch private Fischereirechte, wobei letztere in der Regel speziellen Pachtverträgen oder eigenen Ansprüchen basieren. Dieser Begriff ist zusammengesetzt aus „Fischerei“, was das Fangen von Fischen beschreibt, und „Recht“, das den Anspruch oder die Genehmigung zur Ausübung dieser Aktivität darstellt.

Beispielsatz: Das Fischereirecht regelt die Nutzung und den Schutz von Fischbeständen in Gewässern.

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