Fischereisteuer


Eine Worttrennung gefunden

Fi · sche · rei · steu · er

Das Wort Fi­sche­rei­steu­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Fi­sche­rei­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Fi­sche­rei­steu­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Fischereisteuer ist eine spezielle Abgabe, die von Fischereibetrieben oder -unternehmern gezahlt wird. Sie kann als Steuer auf den Ertrag oder als Lizenzgebühr für das Fangen von Fischen erhoben werden. Diese Steuer dient der Regulierung der Fischereiwirtschaft und dem Schutz von Fischbeständen. Durch die Einnahmen werden häufig Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewässern und dem Erhalt der Artenvielfalt finanziert. Das Wort „Fischereisteuer“ setzt sich aus den Begriffen „Fischerei“ und „Steuer“ zusammen, wobei „Fischerei“ den Akt des Fischens beschreibt und „Steuer“ eine finanzielle Abgabe bezeichnet.

Beispielsatz: Die Fischereisteuer wird erhoben, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zu fördern.

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