Flächentarifverträge


Eine Worttrennung gefunden

Flä · chen · ta · rif · ver · trä · ge

Das Wort Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Flächentarifverträge sind kollektivrechtliche Vereinbarungen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für eine gesamte Branche oder Region gelten. Sie regeln Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche und haben häufig Einfluss auf viele Unternehmen innerhalb des definierten Bereichs. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Fläche," was auf die räumliche und branchenspezifische Breite der Verträge hinweist, und "Tarifverträge," die die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegen. Flächentarifverträge sind ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherheit und der Arbeitsmarktregulierung in Deutschland.

Beispielsatz: Flächentarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen für ganze Branchen und sorgen damit für einheitliche Standards.

Vorheriger Eintrag: Flächentarifvertrag
Nächster Eintrag: Flächentarifverträgen

 

Zufällige Wörter: bleifarbenen erteiltest sechshundertneunundneunzig Stoßkeil Weststeiermark