formaljuristischer


Eine Worttrennung gefunden

for · mal · ju · ris · ti · scher

Das Wort for­mal­ju­ris­ti­scher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort for­mal­ju­ris­ti­scher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "for­mal­ju­ris­ti­scher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Formaljuristischer ist ein Adjektiv, das sich auf den Bereich des Rechts bezieht und eine formale Herangehensweise beschreibt. Es geht um juristische Angelegenheiten, die nach den festgelegten Gesetzen und Regeln abgewickelt werden. Das Wort setzt sich aus den Wortteilen "formal" und "juristisch" zusammen. Dabei bezieht sich "formal" auf die Formalitäten, Vorschriften und Verfahrensweisen, während "juristisch" den Bezug zum Rechtswesen und den damit verbundenen rechtlichen Fragen herstellt. Insgesamt beschreibt "formaljuristischer" also die Bedeutung, dass etwas in Bezug auf das Recht formal und in angemessener juristischer Weise behandelt wird.

Beispielsatz: Der formaljuristische Ansatz erfordert eine präzise Auslegung der Gesetze.

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