Fraktionsausschuss


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · aus · schuss

Das Wort Frak­ti­ons­aus­schuss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­aus­schuss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­aus­schuss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Fraktionsausschuss ist ein Gremium innerhalb eines Parlaments oder einer politischen Gruppe, das spezifische Themen oder Bereiche bearbeitet. Er setzt sich aus Mitgliedern einer politischen Fraktion zusammen und dient der Vorbereitung und Koordination von Entscheidungen oder Stellungnahmen der Fraktion. Der Begriff „Fraktionsausschuss“ setzt sich aus „Fraktion“ und „Ausschuss“ zusammen. Während „Fraktion“ die Gruppe von Abgeordneten einer politischen Partei bezeichnet, handelt es sich bei „Ausschuss“ um eine versammelte Gruppe, die bestimmten Aufgaben oder Themenbereichen gewidmet ist.

Beispielsatz: Der Fraktionsausschuss trifft sich regelmäßig, um wichtige politische Entscheidungen zu besprechen.

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