Fraktionsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · be · schluß

Das Wort Frak­ti­ons­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Fraktionsbeschluss bezeichnet eine Vereinbarung innerhalb einer politischen Fraktion, die von allen Mitgliedern unterstützt wird. Dabei handelt es sich um eine formelle Entscheidung, die in einer Abstimmung getroffen wird und bindend für alle Fraktionsmitglieder ist. Ein Fraktionsbeschluss kann beispielsweise die gemeinsame Positionierung zu einer bestimmten politischen Frage oder die Unterstützung eines konkreten Gesetzesentwurfs beinhalten. Durch einen Fraktionsbeschluss sollen die Zusammenarbeit und die Durchsetzungskraft der Fraktion gestärkt werden.

Beispielsatz: Der Fraktionsbeschluss wurde einstimmig gefasst und legt die Maßnahmen für die kommende Sitzung fest.

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