Fraktionspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · prä · si · dent

Das Wort Frak­ti­ons­prä­si­dent besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­prä­si­dent" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Fraktionspräsident ist der Vorsitzende einer politischen Fraktion in einem Parlament. Er wird von den Mitgliedern der Fraktion gewählt und vertritt die Interessen der Fraktion nach außen. Der Fraktionspräsident koordiniert die Arbeit der Abgeordneten und ist Ansprechpartner für die Presse und andere Fraktionen. Durch seinen Vorsitz hat er maßgeblichen Einfluss auf die politische Ausrichtung und Tätigkeiten seiner Fraktion. Als Oberhaupt der Fraktion spielt der Fraktionspräsident eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung und der Vertretung der Interessen seiner Partei.

Beispielsatz: Der Fraktionspräsident hielt eine eindringliche Rede zur Verteidigung der neuen Gesetzesinitiative.

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