Fraktionszwang


Eine Worttrennung gefunden

Frak · ti · ons · zwang

Das Wort Frak­ti­ons­zwang besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frak­ti­ons­zwang trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frak­ti­ons­zwang" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fraktionszwang bezeichnet die Verpflichtung von Mitgliedern einer politischen Fraktion oder Partei, in einer bestimmten Weise abzustimmen oder zu handeln, um die Einheit der Gruppe zu wahren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Fraktion“ (eine Gruppe von Abgeordneten einer Partei) und „Zwang“ (Druck oder Verpflichtung) zusammen. In parlamentarischen Systemen kann Fraktionszwang dazu führen, dass die persönliche Meinung eines Abgeordneten hinter die Entscheidungen der Fraktion zurückgestellt werden muss, um ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu gewährleisten. Dies wird oft als kritisch angesehen, da es die individuelle Meinungsäußerung einschränken kann.

Beispielsatz: Der Fraktionszwang führte dazu, dass die Abgeordneten ihre persönliche Meinung nicht offen äußern konnten.

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