Freibadrecht


Eine Worttrennung gefunden

Frei · bad · recht

Das Wort Frei­bad­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frei­bad­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frei­bad­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Freibadrecht bezeichnet das Recht, ein Freibad zu nutzen und dabei die entsprechenden Zugangs- und Benutzungsregeln zu beachten. Es umfasst sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch spezifische Vorschriften, die den Betrieb und die Nutzung von öffentlichen Freibädern regeln. Das Wort setzt sich zusammen aus „Freibad“ (ein Badetempel im Freien) und „Recht“ (das zugestandene Privileg oder die Gesetzmäßigkeit). Dabei handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das die rechtlichen Aspekte der Nutzung von Freiluftbadeeinrichtungen beschreibt.

Beispielsatz: Das Freibadrecht ermöglicht es den Bürgern, kostenfreien Zugang zu öffentlich betriebenen Schwimmstätten zu erhalten.

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