freigesprochen


Eine Worttrennung gefunden

frei · ge · spro · chen

Das Wort frei­ge­spro­chen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort frei­ge­spro­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "frei­ge­spro­chen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Freigesprochen“ ist das Partizip Perfekt des Verbs „freisprechen“. Es beschreibt den Zustand oder das Ergebnis, dass jemand von einer Schuld oder einem Vorwurf entlastet wurde. In einem rechtlichen Kontext bedeutet es, dass eine Person nach einem Gerichtsverfahren nicht für schuldig befunden wurde. Das Wort kann auch in übertragenem Sinne verwendet werden, um auszudrücken, dass jemand von einem belastenden Gedanken oder einer Verantwortung befreit wurde.

Beispielsatz: Nach mehreren Verhandlungen wurde der Angeklagte endlich freigesprochen.

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