freigesprochener


Eine Worttrennung gefunden

frei · ge · spro · che · ner

Das Wort frei­ge­spro­che­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort frei­ge­spro­che­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "frei­ge­spro­che­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Freigesprochener“ ist die Partizip-Form des Verbs „freisprechen“. Es bezeichnet eine Person, die von einem Vorwurf oder einer Schuld entlastet wurde, also jemand, der in einem rechtlichen oder moralischen Kontext für unschuldig erklärt wurde. Der Begriff kann in gerichtlichen Zusammenhängen verwendet werden, wenn eine Person nach einem Prozess als nicht schuldig beurteilt wird. Es kann auch metaphorisch in anderen Lebensbereichen verwendet werden, um eine Person zu beschreiben, die von Vorurteilen oder negativen Annahmen befreit wurde.

Beispielsatz: Der freigesprochene Angeklagte verließ den Gerichtssaal mit einem erleichterten Lächeln.

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