Freilehen


Eine Worttrennung gefunden

Frei · le · hen

Das Wort Frei­le­hen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frei­le­hen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frei­le­hen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Freilehen ist ein Begriff aus dem historischen Recht und bezeichnet eine Form des Lehens, das von einem Lehnsmann direkt an das Land vergeben wird, ohne dass es an einen Zwischenverwalter gebunden ist. Das Freilehen erlaubt dem Lehnsmann, das Land eigenständig zu bewirtschaften und zu nutzen, während er dem Grundherrn gegenüber bestimmte Verpflichtungen hat. Im Gegensatz zu anderen Lehensformen ist das Freilehen oft mit größeren Freiheiten und Rechten verbunden, die dem Besitzer mehr Autonomie in der Nutzung und Verwaltung seines Lands verleihen. Der Begriff setzt sich aus "frei" und "Lehen" zusammen.

Beispielsatz: Das Freilehen ermöglicht den Landwirten, ihre Felder ohne große finanzieller Belastung zu bewirtschaften.

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