Freistellungsaufträgen


Eine Worttrennung gefunden

Frei · stel · lungs · auf · trä · gen

Das Wort Frei­stel­lungs­auf­trä­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frei­stel­lungs­auf­trä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frei­stel­lungs­auf­trä­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Freistellungsaufträgen" ist der Dativ Plural des Substantivs "Freistellungsauftrag". Ein Freistellungsauftrag ist ein schriftlicher Antrag, den Steuerpflichtige bei ihrer Bank oder ihrem Finanzinstitut einreichen können, um von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag befreit zu werden. In Deutschland gilt für Ledige beispielsweise ein Freibetrag von 1.000 Euro, für Verheiratete 2.000 Euro. Durch den Freistellungsauftrag können Sparer ihre Zinsen und Dividenden steuerfrei erhalten, bis der Freibetrag erreicht ist.

Beispielsatz: "Um von der Kapitalertragssteuer befreit zu werden, sollten Anleger rechtzeitig Freistellungsaufträge bei ihrer Bank einreichen."

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