Fremdengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Frem · den · ge · setz

Das Wort Frem­den­ge­setz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frem­den­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frem­den­ge­setz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Fremdengesetz" setzt sich aus den Bestandteilen "Fremden" und "Gesetz" zusammen. "Fremden" bezeichnet dabei Personen, die aus einer anderen Region oder einem anderen Land stammen und sich vorübergehend oder dauerhaft im deutschen Raum aufhalten. "Gesetz" steht für eine rechtliche Regelung oder Vorschrift. Das Wort "Fremdengesetz" könnte daher eine Bezeichnung für ein Gesetz sein, das spezielle Regelungen für Fremde oder Ausländer enthält. Allerdings ist das Wort an sich nicht in der Grundform und scheint kein bekanntes Begriff zu sein.

Beispielsatz: Das neue Fremdengesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.

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