Fremdenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Frem · den · recht

Das Wort Frem­den­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Frem­den­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Frem­den­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Fremdenrecht bezeichnet das rechtliche Regelwerk, das die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Staat und Ausländern regelt. Es umfasst Aspekte wie Einreise, Aufenthalt, Erwerb von Rechtsschutz sowie die Rechte und Pflichten von Ausländern im Gastland. Fremdenrecht kann nationale Gesetze, internationale Abkommen und europäische Richtlinien beinhalten. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Zuwanderungsrechts und beschäftigt sich zudem mit Asylverfahren und dem Schutz von Flüchtlingen. In diesem Kontext ist Fremdenrecht als ein zusammengesetztes Substantiv zu verstehen, das sich aus „Fremden“ (hier in der Pluralform) und „Recht“ zusammensetzt.

Beispielsatz: Das Fremdenrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in einem Land.

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