Garantieinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Ga · ran · tie · in · ha · ber

Das Wort Ga­ran­tie­in­ha­ber besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ga­ran­tie­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ga­ran­tie­in­ha­ber" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Garantieinhaber ist eine Person oder Organisation, die im Besitz einer Garantie ist. Eine Garantie ist eine schriftliche Zusicherung oder Verpflichtung, die von einem Hersteller oder Verkäufer gegeben wird, um die Qualität, Leistung oder Haltbarkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung zu gewährleisten. Der Garantieinhaber hat das Recht, bei auftretenden Mängeln oder Defekten aufgrund der Garantie Ansprüche geltend zu machen, z.B. eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung zu fordern. Der Garantieinhaber kann eine Privatperson, ein Unternehmen, ein Händler oder eine andere Organisation sein.

Beispielsatz: Der Garantieinhaber hat Anspruch auf kostenlose Reparaturen innerhalb der Garantiefrist.

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