Gaststättenerlaubnis


Eine Worttrennung gefunden

Gast · stät · ten · er · laub · nis

Das Wort Gast­stät­ten­er­laub­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gast­stät­ten­er­laub­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gast­stät­ten­er­laub­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gaststättenerlaubnis bezeichnet die offizielle Genehmigung, die es einer Person oder einem Unternehmen erlaubt, in einem geöffneten Gastronomiebetrieb Speisen und Getränke anzubieten. Sie ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Betreiber die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und die Bewirtung von Gästen erfüllen. Das Wort setzt sich aus „Gaststätte“ (der Ort, an dem Gäste bewirtet werden) und „Erlaubnis“ (die Genehmigung, etwas zu tun) zusammen. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Die neue Gaststättenerlaubnis ermöglicht uns, unsere Türen für Gäste zu öffnen.

Vorheriger Eintrag: Gaststättenbetriebe
Nächster Eintrag: Gaststättenerlaubnisse

 

Zufällige Wörter: Charlottenburger Dammkrone Fehleinschätzungen schwirrte Störschallentwicklung