gebührenpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

ge · büh · ren · pflich · ti · ger

Das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­büh­ren­pflich­ti­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Gebührenpflichtiger" ist ein Begriff, der sich auf eine Person oder Institution bezieht, die verpflichtet ist, Gebühren zu zahlen. Es handelt sich um ein Adjektiv, das aus dem Substantiv "Gebühr" und dem Adjektiv "pflichtig" gebildet wurde. Die Form beschreibt die rechtliche Verantwortung zur Zahlung bestimmter Abgaben, zum Beispiel für Dienstleistungen oder Nutzungen, die von öffentlichen Einrichtungen erbracht werden. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und administrativen Kontexten verwendet, um die Bedingungen der Zahlungsverpflichtung zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Nutzung des Parkplatzes ist gebührenpflichtig.

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