Gebührenrückerstattung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · büh · ren · rück · er · stat · tung

Das Wort Ge­büh­ren­rück­er­stat­tung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­büh­ren­rück­er­stat­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­büh­ren­rück­er­stat­tung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Gebührenrückerstattung bezeichnet die Rückzahlung von bereits entrichteten Gebühren, beispielsweise im Zusammenhang mit Dienstleistungen, Mitgliedschaften oder anderen Zahlungen. Sie tritt häufig ein, wenn eine Dienstleistung nicht erbracht wurde oder der Kunde aus bestimmten Gründen unzufrieden ist. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Gebühren“, also den zu zahlenden Beträgen, und „Rückerstattung“, was die Rückgabe des Geldes bedeutet, zusammen. In einigen Fällen sind Gebührenrückerstattungen durch gesetzliche Vorschriften geregelt oder unterliegen vertraglichen Vereinbarungen.

Beispielsatz: Die Gebührenrückerstattung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

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