Gebührenbescheid


Eine Worttrennung gefunden

Ge · büh · ren · be · scheid

Das Wort Ge­büh­ren­be­scheid besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­büh­ren­be­scheid trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­büh­ren­be­scheid" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Gebührenbescheid“ setzt sich aus den Wörtern „Gebühr“ und „Bescheid“ zusammen. Eine Gebühr ist eine Geldleistung, die für eine bestimmte Dienstleistung oder Nutzung erhoben wird, beispielsweise von öffentliche Einrichtungen. Ein Bescheid ist ein förmliches Dokument, das über einen Verwaltungsakt informiert, in diesem Fall über die Höhe der zu zahlenden Gebühren. Der Gebührenbescheid informiert den Adressaten über die anfallenden Gebühren, deren Grundlage und den Zahlungszeitraum. Er ist ein wichtiges Dokument im Verwaltungsrecht, das den Bürgern die finanziellen Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand mitteilt.

Beispielsatz: Der Gebührenbescheid für die Grundsteuer wurde heute versendet.

Vorheriger Eintrag: Gebührenbefreiung
Nächster Eintrag: Gebührenbescheide

 

Zufällige Wörter: Freundlichste Kirchenvolk vorbeilebte wissenschaftssprachlich