gebührenpflichtigem


Eine Worttrennung gefunden

ge · büh · ren · pflich · ti · gem

Das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­gem besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­büh­ren­pflich­ti­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­büh­ren­pflich­ti­gem" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „gebührenpflichtigem“ ist die Dativform des Adjektivs „gebührenpflichtig“ im Singular und steht im Zusammenhang mit einem Nomen, das maskulin ist. „Gebührenpflichtig“ beschreibt eine Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren, also Kosten, die für bestimmte Dienstleistungen oder Verwaltungsakte anfallen. Das Wort wird häufig in juristischen oder verwaltungstechnischen Kontexten verwendet, beispielsweise wenn es um die Kosten für eine Anmeldung, Genehmigung oder Lizenz geht. In der vorliegenden Form bezieht es sich auf einen konkreten Fall, in dem eine Person oder Organisation dazu verpflichtet ist, Gebühren zu entrichten.

Beispielsatz: Die Nutzung des Parkplatzes unterliegt gebührenpflichtigem Zugriff.

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