Gefangennahme


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fan · gen · nah · me

Das Wort Ge­fan­gen­nah­me besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fan­gen­nah­me trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fan­gen­nah­me" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Gefangennahme“ ist ein Substantiv und bezeichnet den Akt, jemanden gefangen zu nehmen. Es setzt sich aus den Teilen „gefangen“ und „Nahme“ zusammen, wobei „gefangen“ die Partizip-Form von „fangen“ darstellt und „Nahme“ eine Ableitung von „nehmen“ ist. Das Wort wird häufig im Kontext von Militär, Polizei oder Rechtssystem verwendet, wenn es um die Festnahme von Personen geht, die möglicherweise Straftaten begangen haben oder als Bedrohung angesehen werden. Die Gefangennahme kann dabei sowohl legal als auch illegal erfolgen, abhängig von den Umständen und der betrachteten Rechtslage.

Beispielsatz: Die Gefangennahme des flüchtigen Verbrechers wurde von der Polizei erfolgreich durchgeführt.

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