gefangenzunehmen


Eine Worttrennung gefunden

ge · fan · gen · zu · neh · men

Das Wort ge­fan­gen­zu­neh­men besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort ge­fan­gen­zu­neh­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ge­fan­gen­zu­neh­men" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „gefangenzunehmen“ ist ein Verb in der Form des Infinitivs, bestehend aus der Vorsilbe „ge-“, dem Stamm „fang“ und dem Suffix „-en“. Es beschreibt den Akt, jemanden oder etwas gegen seinen Willen festzuhalten oder zu arrestieren. Dabei impliziert es oft, dass die betroffene Person in ihrer Freiheit eingeschränkt wird. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit rechtlichen oder kriminologischen Situationen verwendet, in denen beispielsweise eine Person von der Polizei oder anderen autorisierten Stellen in Gewahrsam genommen wird.

Beispielsatz: Die Polizei musste den Verdächtigen gefangenzunehmen, um die Situation zu entschärfen.

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