Gefährdungshaftung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fähr · dungs · haf · tung

Das Wort Ge­fähr­dungs­haf­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fähr­dungs­haf­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fähr­dungs­haf­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gefährdungshaftung ist eine Rechtsform, die regelt, dass jemand für Schäden haftet, die aus einer potenziellen Gefährdung entstehen, unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden. Diese Haftung entsteht oft im Zusammenhang mit gefährlichen Tätigkeiten oder Anlagen, wie etwa dem Betrieb eines Kraftwerks oder dem Halten von Tieren. Das bedeutet, wenn durch diese Aktivitäten ein Dritter geschädigt wird, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, auch wenn er keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann. Ziel der Gefährdungshaftung ist es, die Opfer von Schäden zu schützen und Sicherheit im Umgang mit Gefahren zu fördern.

Beispielsatz: Die Gefährdungshaftung sorgt dafür, dass Verantwortliche für Schäden haften, die aus ihrer Tätigkeit, selbst ohne ein Verschulden, entstehen.

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