Gefängnisleitung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · fäng · nis · lei · tung

Das Wort Ge­fäng­nis­lei­tung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­fäng­nis­lei­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­fäng­nis­lei­tung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gefängnisleitung“ setzt sich aus den Bestandteilen „Gefängnis“ und „Leitung“ zusammen. „Gefängnis“ bezeichnet eine Einrichtung, in der Personen aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung inhaftiert sind. „Leitung“ bezieht sich auf die Führung oder Verwaltung einer Institution. In diesem Kontext beschreibt „Gefängnisleitung“ also die Personen oder Institutionen, die für die administrative und operative Leitung eines Gefängnisses verantwortlich sind. Diese Verantwortung umfasst die Aufsicht über die Inhaftierten, die Gewährleistung von Sicherheit und die Einhaltung von Gesetzen sowie Vorschriften innerhalb der Einrichtung.

Beispielsatz: Die Gefängnisleitung stellte neue Sicherheitsmaßnahmen vor, um die Haftbedingungen zu verbessern.

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