Gemeindebürgerrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ge · mein · de · bür · ger · recht

Das Wort Ge­mein­de­bür­ger­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­mein­de­bür­ger­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­mein­de­bür­ger­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Gemeindebürgerrecht" setzt sich aus den Begriffen "Gemeinde" und "Bürgerrecht" zusammen. Es bezeichnet das Recht und die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Gemeinde, die durch lokale Vorschriften oder Gesetze geregelt wird. Dieses Recht umfasst in der Regel Ansprüche auf Mitbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben innerhalb der Gemeinde sowie den Zugang zu sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen. Die Form "Gemeindebürgerrecht" ist ein zusammengesetztes Substantiv, das die Aspekte der politischen und sozialen Integration in einer spezifischen Gemeinschaft betont.

Beispielsatz: Jeder, der in der Gemeinde lebt, kann das Gemeindebürgerrecht beantragen, um an lokalen Entscheidungen teilzunehmen.

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