Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ge · mein · de · ver · kehrs · fi · nan · zie · rungs · ge · setz

Das Wort Ge­mein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz besteht aus 11 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­mein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­mein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz" 10 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ bezeichnet ein spezifisches Gesetz in Deutschland, das der Finanzierung von Verkehrsprojekten auf kommunaler Ebene dient. Es setzt Richtlinien und Regelungen fest, um die finanzielle Unterstützung von Gemeinden bei der Schaffung und Verbesserung von Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten. Das Wort ist eine zusammengesetzte Form, die aus mehreren Teilen besteht: „Gemeinde“ (lokale Verwaltungseinheit), „Verkehr“ (Bewegung von Personen und Gütern), „Finanzierung“ (Bereitstellung von Geldmitteln) und „Gesetz“ (rechtliche Regelung). Diese Zusammensetzung verdeutlicht die Zielrichtung und den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Beispielsatz: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz regelt die finanzielle Unterstützung der Kommunen für den Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur.

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