Generalanzeiger


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · an · zei · ger

Das Wort Ge­ne­ral­an­zei­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­an­zei­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­an­zei­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Generalanzeiger“ bezeichnet ein offizielles Bekanntmachungsorgan oder eine Publikation, in der wichtige Mitteilungen, Bekanntmachungen und Informationen veröffentlicht werden. Oftmals handelt es sich um amtliche Mitteilungen von Behörden oder Institutionen, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Das Wort setzt sich aus „General“ (allgemein oder umfassend) und „Anzeiger“ (jemand oder etwas, das anzeigt oder informiert) zusammen. Die Form „Generalanzeiger“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das in der deutschen Sprache häufig verwendet wird, um auf umfassende Informationsquellen hinzuweisen.

Beispielsatz: Der Generalanzeiger informiert die Bürger täglich über wichtige Nachrichten und Veranstaltungen in der Region.

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