Generalbevollmächtigte


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · be · voll · mäch · tig · te

Das Wort Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Generalbevollmächtigte ist eine weibliche Form des Wortes "Generalbevollmächtigter". Es handelt sich um eine Person, der von einer anderen Person, meist einem Unternehmen oder einer Organisation, eine umfassende Vollmacht erteilt wurde. Diese Vollmacht bezieht sich auf viele verschiedene Bereiche und Befugnisse, wie beispielsweise die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, Finanztransaktionen oder Vertragsverhandlungen. Die Generalbevollmächtigte ist somit in der Lage, im Namen der bevollmächtigenden Person oder Institution rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen und zu handeln.

Beispielsatz: Der Generalbevollmächtigte vertritt das Unternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Vorheriger Eintrag: Generalbereinigung
Nächster Eintrag: Generalbevollmächtigten

 

Zufällige Wörter: Berufsliste gesäumte konsensfähig lärmen Zigarettenkippen