Generalbevollmächtigter


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · be · voll · mäch · tig · ter

Das Wort Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­ter besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­ter" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Generalbevollmächtigter ist eine Person, die durch eine umfassende Vollmacht ermächtigt wird, im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens rechtliche Geschäfte zu tätigen. Diese Vollmacht umfasst häufig verschiedene Bereiche, sodass der Generalbevollmächtigte weitreichende Befugnisse besitzt, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "General", was für umfassend oder allgemein steht, und "Bevollmächtigter", dem, der bevollmächtigt ist, zusammen. Diese Form beschreibt eine spezifische Rolle innerhalb des rechtlichen Kontexts, die nicht auf bestimmte Angelegenheiten oder Einschränkungen beschränkt ist.

Beispielsatz: Der Generalbevollmächtigter vertritt das Unternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten.

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