Generalbundesanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · bun · des · an · walt · schaft

Das Wort Ge­ne­ral­bun­des­an­walt­schaft besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­bun­des­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­bun­des­an­walt­schaft" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Generalbundesanwaltschaft ist die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland und hat ihren Sitz in Karlsruhe. Sie ist zuständig für die Verfolgung schwerer Straftaten, insbesondere im Bereich des internationalen und politischen Verbrechens sowie von Terrorismus. Die Behörde fungiert als Bindeglied zwischen den regionalen Staatsanwaltschaften und der Bundesregierung. Die Bezeichnung setzt sich aus den Wörtern "General", "Bundes" und "Anwaltschaft" zusammen, wobei "General" hier eine übergeordnete, umfassende Funktion suggeriert. Die Generalbundesanwaltschaft spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem und in der Wahrung von Recht und Ordnung.

Beispielsatz: Die Generalbundesanwaltschaft ermittelte gegen mehrere Verdächtige in einem komplexen Korruptionsfall.

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