Generaldelegation


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · de · le · ga · ti · on

Das Wort Ge­ne­ral­de­le­ga­ti­on besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­de­le­ga­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­de­le­ga­ti­on" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Generaldelegation bezeichnet die Befugnis, bestimmte Aufgaben und Kompetenzen an eine Person oder Gruppe von Personen zu übertragen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf eine untergeordnete Stelle oder eine andere Organisationseinheit. Eine Generaldelegation kann zeitlich begrenzt sein oder auf unbestimmte Zeit gelten. Dabei wird die Autorität und Verantwortung für bestimmte Entscheidungen und Handlungen an die delegierte Person oder Gruppe übertragen. Eine Generaldelegation kann die Effizienz in einer Organisation verbessern, da Entscheidungen schneller getroffen werden können.

Beispielsatz: Die Generaldelegation hat eine wichtige Rolle in der Organisation internationaler Veranstaltungen.

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