Generalermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · er · mäch · ti · gung

Das Wort Ge­ne­ral­er­mäch­ti­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­er­mäch­ti­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Generalermächtigung ist eine umfassende Befugnis oder Vollmacht, die einer Person oder Behörde gegeben wird. Sie ermächtigt diese dazu, in einem bestimmten Bereich weitreichende Entscheidungen zu treffen oder Maßnahmen zu ergreifen, ohne auf Einschränkungen oder Genehmigungen von anderen angewiesen zu sein. Eine Generalermächtigung kann beispielsweise in politischen oder militärischen Kontexten eingesetzt werden, um schnell und flexibel handeln zu können. Es handelt sich um eine Befugnis, die über die üblichen Kompetenzen hinausgeht und eine außergewöhnliche Machtfülle darstellt.

Beispielsatz: Die Generalermächtigung erlaubt es der Geschäftsführung, im Namen des Unternehmens Entscheidungen zu treffen, ohne zuvor die Zustimmung der Gesellschafter einholen zu müssen.

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