Generalklausel


Eine Worttrennung gefunden

Ge · ne · ral · klau · sel

Das Wort Ge­ne­ral­klau­sel besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ge­ne­ral­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ge­ne­ral­klau­sel" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Generalklausel, in ihrer Grundform, bezeichnet eine allgemeine und weitreichende Regel oder Bestimmung, die in verschiedene Kontexte angewendet werden kann. Diese Klausel ermöglicht es, in bestimmten Fällen eine Bestimmung anzuwenden, auch wenn dafür keine spezifische Regelung existiert. Sie dient als eine Art "Auffangnetz" und stellt sicher, dass im Falle von Lücken oder Unklarheiten im Gesetz dennoch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann. Die Generalklausel wird in unterschiedlichen Rechtsgebieten angewendet und kann je nach Kontext variieren und angepasst werden.

Beispielsatz: Die Generalklausel erlaubt es den Behörden, in unvorhergesehenen Situationen flexibel zu handeln.

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